Grundversorgung

Grundversorgung

Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH ist als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG verpflichtet, gegenüber der Landesbehörde mitzuteilen, welches Energieversorgungsunternehmen zum 01.07.2024 im Netzgebiet der Stadtwerke Delmenhorst GmbH die meisten Haushaltskunden mit Gas versorgt

Eine entsprechende Mitteilung wurde der Landesbehörde übermittelt. Nach Auswertung der vorliegenden Daten, ist das Unternehmen Stadtwerke Delmenhorst GmbH Grundversorger im o.g. Netzgebiet für die Kalenderjahre 2025 bis 2027. Die Feststellung erfolgt jeweils für 3 Kalenderjahre. Die nächste Feststellung erfolgt zum 01.07.2027.

Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der Stadtwerke Delmenhorst GmbH im Niederdrucknetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist.

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Delmenhorst GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung basieren auf dem unten aufgeführten Allgemeinen Tarif der Stadtwerke Delmenhorst GmbH für die Versorgung mit Erdgas.

Zu den Erdgastarifen